ambulante Jugendhilfe: Erziehungsbeistandschaft (EBS)

Die Hilfe bezieht sich in erster Linie auf das Kind/den Jugendlichen. Die Familie und das Umfeld werden nach Möglichkeit in die Hilfe einbezogen. Als aufsuchende Hilfeform findet die Betreuung im Wesentlichen im Lebensumfeld des Kindes/Jugendlichen statt.
Es geht um die Vermittlung sozialer Kompetenzen, die es den Kindern/Jugendlichen ermöglicht den Anforderungen ihres Alltags gerecht zu werden.

Grundlegende Zielsetzungen sind in der Regel:

Ein wesentlicher Auftrag der Erziehungsbeistandschaft ist die Nutzung von sozialräumlichen Ressourcen mit dem Ziel der Integration des Kindes/Jugendlichen in den Stadtteil.

Bei älteren Jugendlichen soll die Hilfe unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbstständigung unterstützen. Dabei kann es sich auch um eine Begleitung im eigenen Wohnraum handeln. Belastungsfaktoren wie Devianz, Drogenabhängigkeit, psychische Krisen, etc. finden ihre besondere Berücksichtigung.

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