ambulante Jugendhilfe: Erziehungsbeistandschaft (EBS)
Die Hilfe bezieht sich in erster Linie auf das Kind/den Jugendlichen. Die
Familie und das Umfeld werden nach Möglichkeit in die Hilfe einbezogen.
Als aufsuchende Hilfeform findet die Betreuung im Wesentlichen im Lebensumfeld
des Kindes/Jugendlichen statt.
Es geht um die Vermittlung sozialer Kompetenzen, die es den Kindern/Jugendlichen
ermöglicht den Anforderungen ihres Alltags gerecht zu werden.
Grundlegende Zielsetzungen sind in der Regel:
- Sicherstellung des Schulbesuchs, Entwicklung schulischer Perspektiven
- Berufliche Orientierung/Ausbildung
- Soziales Lernen in Gruppenbezügen
- Entwicklung von adäquaten Freizeitinteressen, Einbindung in Angebote
- Klärung familiärer Bezüge und Verantwortlichkeiten
Ein wesentlicher Auftrag der Erziehungsbeistandschaft ist die Nutzung von sozialräumlichen Ressourcen mit dem Ziel der Integration des Kindes/Jugendlichen in den Stadtteil.
Bei älteren Jugendlichen soll die Hilfe unter Erhaltung des Lebensbezugs
zur Familie die Verselbstständigung unterstützen. Dabei kann es sich auch
um eine Begleitung im eigenen Wohnraum handeln. Belastungsfaktoren wie Devianz,
Drogenabhängigkeit, psychische Krisen, etc. finden ihre besondere Berücksichtigung.

