ambulante Jugendhilfe: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Familiensystem und
dessen soziales Netzwerk mit seinen Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und
materiellen Problemen und Ressourcen. Es handelt sich um ein Angebot an
die Familie; die konkrete Ausgestaltung der Hilfe entwickelt sich in der
konkreten Zusammenarbeit zwischen Familie, Allgemeinem Sozialdienst und
Fachkraft. Die Familien werden überwiegend zuhause aufgesucht. Die Familie
soll ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung und Selbsthilfe wiedererlangen,
insofern handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Hilfeangebot. Dafür
ist es notwendig, Ressourcen und Stärken zu erkennen und zu stabilisieren.
Anders als in der aufsuchenden systemischen Familienberatung geht es in
der SPFH neben beratender und klärender Arbeit auch um konkrete alltagsbezogene
Unterstützung.
Grundlegende Zielsetzungen im Rahmen der SPFH sind in der Regel:
- Übernahme von Elternverantwortung bei drohender oder tatsächlicher Vernachlässigung oder Gefährdung von Kindern
- Stärkung von erzieherischen Kompetenzen und Rollenklärung
- Stärkung des familiären Systems und Aufbau von Unterstützungssystemen bei psychischer - oder Suchtproblematik der Eltern
- Verhinderung von sozialer Ausgrenzung
- Verhinderung von Fremdunterbringung
- Aufbau und Stärkung von Alltagsstrukturen
- Unterstützung im Kontakt mit Ämtern, Schulen und anderen Institutionen
- Bewältigung von Konflikten und Krisen

